Seit 2018 ist der Datenschutz eine rechtliche Verpflichtung für Ihr Unternehmen.

Dabei ist es nicht relevant, ob Sie einen DSB (Datenschutzbeauftragten) haben oder nicht. Sie sind dem Datenschutzgesetz verpflichtet zu folgen.

Was macht ein DSB für Ihr Unternehmen? Hier ein kleiner Überblick:

  • Schaffung von Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitung
  • Koordinierung und Überwachung der Maßnahmen für Datenschutz und –sicherung
  • Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Erteilung von Auskünften an die Betroffenen
  • Vertretung des Unternehmens in datenschutzrechtlichen Fragen
  • Erstellung des Datenschutzhandbuches ( inkl. Verfahren, TOM, AVV usw. )
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Standards ( BDSG-Neu, BSI, EU-DSGVO )
  • Implementierung der Sicherheitsleitlinien, und der AVV inkl. der damit verbundenen Kontrollen
  • Vorabkontrollen bei Einsatz neuer Technologien
  • Einhaltung der gesetzlichen Melde- und Auskunftspflichten

Dazu bietet Ihnen ein externer Datenschutzbeauftragter eine Haftungsübernahme bei Datenschutzverstößen

Bernd van Straelen
Zert. Berater für Datenschutz und Informationssicherheit
E-Mail
Anruf