1. Anwendungsbereich, ausschließliche Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen Stand:1.11.2023
1.1 Die Firma Bernd van Straelen (im nachfolgenden auch Auftragnehmer genannt) ist ein Beratungsunternehmen mit Sitz in Münster, welches auf die Datenschutzberatung für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert ist und zu deren Leistungsumfang insbesondere die Erbringung von Leistungen eines externen Datenschutz-, bzw. Informationssicherheitsbeauftragten gehören.
1.2 Das Angebot der Firma Bernd van Straelen richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Firma Bernd van Straelen erbringt keine Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Bernd van Straelen und ihren Kunden (im nachfolgenden auch Auftraggeber genannt). Die AGB werden von Ihnen in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch etwaigen AGB des Kunden, wird hiermit widersprochen.
1.4 Soweit die Firma Bernd van Straelen diese AGB aktualisiert, wird sie den Kunden unverzüglich über die neue Fassung informieren. Die neuen AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen zugestimmt hat oder den AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Aktualisierung widerspricht.


2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote der Firma Bernd van Straelen sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, unverbindlich. Mit Bestellung auf ein Angebot unterbreitet der Kunde der Firma Bernd van Straelen ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrags, welches die Firma Bernd van Straelen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang durch Ausstellung einer Auftragsbestätigung in Textform (per Brief, Fax oder Email) oder durch Aufnahme der Leistungserbringung annehmen kann.Die Leistungserbringung erfolgt Online und nur in besonderen Fällen vor Ort


3. Grundsätze der Leistungserbringung
3.1 Die Einzelheiten der Leistungserbringung durch die Firma Bernd van Straelen werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung festgelegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2 Soweit die Firma Bernd van Straelen dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung Entwürfe zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit übermittelt, gelten die Entwürfe als genehmigt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen keine Korrekturaufforderung des Kunden erhält. Korrekturen und Änderungswünsche sind der Firma Bernd van Straelen mitzuteilen.
3.3 Möchte ein Kunde den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ändern, so muss er seinen Änderungswunsch der Firma Bernd van Straelen schriftlich mitteilen. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Firma Bernd van Straelen dem Kunden in einem separaten Angebot den zusätzlichen Aufwand zur Berücksichtigung des Änderungswunsches darstellen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten mitteilen. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Versendung des Angebotes annehmen. Ohne das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Leistungen, Fristen und Vergütungssätzen.
3.4 Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen auf den Webseiten, Social-Media-Auftritten oder sonstigen Werbematerialien der Firma Bernd van Straelen verstehen sich nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.



4. Vertragsgegenstand
4.1 Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber die Erbringung von Leistungen eines externen Datenschutzbeauftragten oder Informationssicherheitsbeauftragten nach der vertraglichen Maßgabe.
4.2 Im Rahmen des Dienstleistungsvertrag benennt der Auftraggeber den Auftragnehmer als externen Datenschutz-, bzw. Informationssicherheitsbeauftragten.


5. Pflichten des Auftragnehmers
5.1 Der Auftragnehmer erbringt die in dem Dienstleistungsvertrag definierten Leistungen entsprechend beschriebenen Parameter.
5.2 Der Auftragnehmer wird seine Verpflichtungen aus diesem Dienstvertrag weisungsfrei erfüllen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich die Leistungserbringung gewährleisten zu können.
5.3 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von ihm als Berater eingesetzten Personen über die von der Datenschutz-Grundverordnung geforderte Sach- und Fachkunde verfügen.


6. Kommunikation
6.1 Der Auftraggeber benennt einen Verantwortlichen in seinem Unternehmen, der die Kommunikation mit dem Auftragnehmer und die Koordination weiterer interner Ressourcen des Auftraggebers übernimmt („Hauptansprechpartner“). Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Kontaktdaten des Hauptansprechpartners mit und unterrichtet den Auftragnehmer zeitnah über jeden Wechsel in der Person des Hauptansprechpartners oder dessen Kontaktdaten.


7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Informationen bereit, die für die datenschutzrechtliche Bewertung erforderlich sind. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Fragebögen und Formulare gewissenhaft und sachlich richtig bearbeitet werden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche Bewertungen, soweit sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.
7.2 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer im Fall von Auskunftsersuchen von Behörden oder Betroffenen unverzüglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Auskunftserteilung erforderlich sind. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Ermittlung, welche Informationen erforderlich sind.
7.3 Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Datenschutzverletzungen in seinem Unternehmen, so informiert er den Auftragnehmer unverzüglich und stellt ihm alle Informationen zur Verfügung, die zur Bearbeitung der Datenschutzverletzung erforderlich sind. Der Auftraggeber ist sich der gesetzlichen Meldepflicht für Datenschutzverletzungen und die damit verbundene Frist von 72 Stunden ab Kenntnis bewusst.


8. Organisatorische Absprachen, Weisungsrecht
8.1 Nach Abschluss dieses Dienstvertrages wird der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer einvernehmlich organisatorische Absprachen treffen. Diese betreffen insbesondere:
◦Die Eingliederung des Auftragnehmers i.S.v. Art. 38 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 DSGVO im Betrieb des Auftraggebers;
◦Die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellenden Ressourcen zur Erfüllung seiner Aufgaben;
◦Die Kommunikationsmittel und  Wege für den Kontakt der Arbeitnehmer und Kunden des Auftraggebers sowie sonstigen betroffenen Personen unmittelbar und ausschließlich mit dem Auftragnehmer;
◦Den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen.
Diese einvernehmlichen Konkretisierungen bedürfen der Textform (§ 126 BGB).
8.2 Dem Auftraggeber werden keinerlei Weisungsrechte gegenüber dem Auftragnehmer eingeräumt. Eine weitergehende Eingliederung des Auftragnehmers in den Betrieb des Auftraggebers als in Art. 38 DSGVO vorgesehen findet nicht statt. Dem Auftragnehmer werden keinerlei Weisungsrechte gegenüber den Beschäftigten des Auftraggebers und kein Recht zur Vertretung des Auftraggebers eingeräumt.


9. Inanspruchnahme der Leistungen
9.1 Die vertraglich bezeichneten Leistungen können vom Auftraggeber jederzeit durch Anforderung in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Auftragnehmer in Anspruch genommen werden.


10. Vergütung
10.1 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des Hauptvertrages. Alle vereinbarten Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
10.2 Zusätzlich zu den in 10.1 genannten Leistungen kann der Auftraggeber weitere Beratungstätigkeiten in Anspruch nehmen. Diese werden, soweit kein weiterer Vertrag vorliegt, nach Aufwand zu den jeweiligen Stundensätzen des Auftragnehmers berechnet. Eine Abrechnung erfolgt in Einheiten zu vollen 15 Minuten.
10.3 Für die erste obligatorische Bestandsaufnahme sowie für anschließende, außerplanmäßige Audits wird eine einmalige Vergütung erhoben.
10.4 Angemessene Kosten für auf Veranlassung des Auftraggebers getätigte Reisen zu Niederlassungen, Standorten o.ä. des Auftraggebers außerhalb von Münster trägt der Auftraggeber. Erstattungsfähig sind die nachgewiesenen Kosten für die Anreise vom Arbeits- oder Wohnort des Reisenden sowie eventuell erforderliche Unterbringung samt Frühstück. Liegen die zu erstattenden Kosten über einem Betrag von 500,- €, wird der Auftragnehmer sich die Reise vom Auftraggeber vor Entstehung der Kosten unter Angabe der erwarteten Kosten in Textform freigeben lassen.


11. Zahlung
11.1 Die laufenden Kosten gemäß 10.1 sind nach Ablauf eines Kalendermonats fällig.
11.2 Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage
11.3 Kosten nach Maßgabe des 10.2 und 10.4 werden am Monatsende zusammen mit der vereinabrten Pauschale des Hauptvertrags abgerechnet. Mit dem Zugang der Abrechnung ist diese zur Zahlung fällig.


12. Dauer des Vertrags und Kündigung
12.1 Sollte im Hauptvertrag keine besondere Vereinbarung getroffen worden sein, gilt dieser Dienstvertrag mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab dem Tag der Unterzeichnung. Er verlängert sich stillschweigend um je weitere 12 Monates, wenn er nicht vor Ablauf des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der Jahresfrist zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung entscheidend.
12.2 Mit Beendigung des Vertrages endet die Bestellung zum Datenschutz-, bzw Informationssicherheitsbeauftragten.
12.3 Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grunde möglich. Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere darin, dass der Auftragnehmer Personal einsetzt oder einzusetzen plant, dass für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten nicht oder nicht ausreichend qualifiziert ist.
12.4 Für den Auftragnehmer liegt ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere darin, dass der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung zur Erfüllung dieses Dienstleistungsvertrages nicht binnen einer vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen Frist ausgeführt hat. Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer die vorzunehmende Handlung zuvor konkret bezeichnet und die mögliche außerordentliche Kündigung mit der Fristsetzung angekündigt hat.


13. Haftung
13.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von EUR 100.000,00.
13.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
13.4 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
13.5 Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw.  ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
13.6 Soweit die Haftung nach 13.2 und 13.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Auftragnehmers.

14. Verschiedenes
14.1 Allen Parteien sind die dem Auftragnehmer aus seiner Ernennung zum Datenschutzbeauftragten erwachsene Verschwiegenheitsverpflichtung nach §§ 38 Abs. 2, 6 Abs. 5 Satz 2 BDSG n.F. sowie der Straftatbestand des § 203 Abs. 2 a StGB bekannt.
14.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
14.3 Sollte einzelne Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien in rechtlich zulässig Weise möglichst nahe kommt.
14.7 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.8 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Münster. 

 

 

Bernd van Straelen
Zert. Berater für Datenschutz und Informationssicherheit
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